Brandschutztechnische Anlagen sind wartungspflichtig. Die Intervalle stehen nicht in einem einzigen Regelwerk, sondern verteilen sich über Produktnormen, Betriebsnormen und Landesrecht. Das macht die Übersicht schwer — und Lücken wahrscheinlich.
Die üblichen Intervalle
- Brandmeldeanlagen: vierteljährliche Inspektion, jährliche Wartung (DIN VDE 0833-1)
- Rauchwarnmelder: jährliche Funktionsprüfung, Austausch nach zehn Jahren (DIN 14676)
- Feststellanlagen: jährliche Instandhaltung durch eine befähigte Person (DIN 14677)
- Sicherheitsbeleuchtung: monatliche Funktionsprüfung, jährliche Prüfung der Nennbetriebsdauer (DIN EN 50172)
- RWA: jährliche Funktionsprüfung
- Brandschutztüren: jährliche Funktions- und Schließprüfung
Was passiert, wenn ein Intervall reißt
Zunächst nichts Sichtbares — und genau das ist das Problem. Auffällig wird die Lücke erst bei einer Begehung, bei einer Prüfung durch Sachverständige oder im Schadensfall. Dann steht die Frage im Raum, ob die Betreiberpflichten erfüllt wurden.
Wirtschaftlich sinnvoll ist deshalb selten die Einzelbeauftragung pro Anlage, sondern ein Wartungsplan, der alle Anlagen eines Objekts in einem Turnus zusammenfasst.
