DIN 14406-4

Feuerlöscher Ausstattung, Prüfung & Wartung

Der Feuerlöscher ist die einzige Brandschutzeinrichtung, die im Ernstfall ein Laie bedient. Bedarf nach Löschmitteleinheiten ermitteln, richtig ausstatten, kennzeichnen, alle zwei Jahre prüfen — und den Nachweis führen.

Im Überblick.

Feuerlöscher wirken unscheinbar und sind rechtlich anspruchsvoll. Wie viele Geräte ein Gebäude braucht, richtet sich nicht nach der Zahl der Räume, sondern nach Grundfläche und Brandgefährdung — gerechnet in Löschmitteleinheiten nach ASR A2.2. Falsches Löschmittel, zu wenige Einheiten und ein zugestellter oder unbeschilderter Standort sind die drei Mängel, die bei Begehungen am häufigsten auffallen.

FireLux ermittelt den Bedarf, stattet aus, kennzeichnet die Standorte, übernimmt die Instandhaltung im Zwei-Jahres-Rhythmus durch Sachkundige und führt den Nachweis so, dass er einer Prüfung durch Behörde, Berufsgenossenschaft oder Versicherer standhält.

  • Ermittlung des Löschmittelbedarfs in Löschmitteleinheiten nach ASR A2.2
  • Auswahl des richtigen Löschmittels je Brandklasse
  • Ausstattung, Montage und Kennzeichnung der Standorte
  • Instandhaltung durch Sachkundige alle zwei Jahre nach DIN 14406-4
  • Wiederkehrende Druckbehälterprüfung von CO₂-Löschern
  • Prüfnachweise und Brandschutzordnung nach DIN 14096

Kenndaten

Leitnorm
DIN 14406-4
Prüfintervall
2 Jahre
Regelwerke
8
Prüfpunkte
5

Normen & Regelwerke.

Die Grundlagen, nach denen geplant, installiert, abgenommen und gewartet wird.

DIN 14406-4
Regelwerk 01 / 08

Tragbare Feuerlöscher — Instandhaltung

Fordert die wiederkehrende Instandhaltung durch Sachkundige und legt fest, was dabei geprüft und dokumentiert wird. Übliches Intervall: zwei Jahre.

DIN EN 3
Regelwerk 02 / 08

Tragbare Feuerlöscher — Produktnorm

Bauart, Löschvermögen, Kennzeichnung und Brandklassen des Geräts selbst.

ASR A2.2
Regelwerk 03 / 08

Maßnahmen gegen Brände

Bestimmt über Löschmitteleinheiten, wie viele Feuerlöscher eine Arbeitsstätte braucht, und regelt Zugänglichkeit sowie Brandschutzhelfer.

ASR A1.3
Regelwerk 04 / 08

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung

Legt fest, wie Feuerlöscherstandorte zu kennzeichnen sind, damit sie im Ernstfall gefunden werden.

DIN EN ISO 7010
Regelwerk 05 / 08

Graphische Symbole — Sicherheitszeichen

Quelle des Brandschutzzeichens F001 für Feuerlöscher.

BetrSichV
Regelwerk 06 / 08

Betriebssicherheitsverordnung

CO₂-Löscher sind Druckgeräte und unterliegen zusätzlich einer wiederkehrenden Prüfung des Druckbehälters.

DIN 14096
Regelwerk 07 / 08

Brandschutzordnung

Teile A, B und C — Aushang, Unterweisung der Nutzer und Aufgaben für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben.

DGUV Information 205-023
Regelwerk 08 / 08

Brandschutzhelfer

Beschreibt Ausbildung, Zahl und Aufgaben der Brandschutzhelfer, die ein Betrieb benennen soll.

Von der Bestandsaufnahme bis zur Wartung.

  1. 01

    Bestandsaufnahme

    Grundfläche, Brandgefährdung und Brandklassen erfassen, vorhandene Geräte und deren Prüfstand aufnehmen.

  2. 02

    Konzept & Planung

    Löschmitteleinheiten ermitteln, Löschmittel je Brandklasse festlegen, Standorte und Kennzeichnung planen.

  3. 03

    Installation

    Geräte montieren, Standorte nach ASR A1.3 kennzeichnen, Brandschutzordnung und Aushänge ergänzen.

  4. 04

    Abnahme & Inbetriebnahme

    Übergabe mit Standortplan, Einweisung der Nutzer, Benennung der Brandschutzhelfer klären.

  5. 05

    Wartung & Dokumentation

    Instandhaltung alle zwei Jahre durch Sachkundige, mit Prüfnachweis für jedes einzelne Gerät.

Prüfen, warten, dokumentieren.

Was in welchem Abstand geprüft werden muss — und worauf sich die Frist jeweils stützt.

regelmäßig
Prüfung 01 / 05

Sichtkontrolle auf Zugänglichkeit und Unversehrtheit

  • Betreiberpflicht, ASR A2.2
alle 2 Jahre
Prüfung 02 / 05

Instandhaltung durch Sachkundige

  • DIN 14406-4
alle 10 Jahre
Prüfung 03 / 05

Druckbehälterprüfung von CO₂-Löschern

  • BetrSichV
jährlich
Prüfung 04 / 05

Unterweisung der Beschäftigten

  • DGUV Vorschrift 1
bei Nutzungsänderung
Prüfung 05 / 05

Neuermittlung der Löschmitteleinheiten

  • ASR A2.2

Ihr Mehrwert.

Vorteil 01 / 03

Bedarf gerechnet, nicht geschätzt

Die Zahl der Geräte folgt aus Grundfläche und Brandgefährdung nach ASR A2.2 — nachvollziehbar für Bauaufsicht, Versicherer und Berufsgenossenschaft.

Vorteil 02 / 03

Ein Termin für alle Anlagen

Die Feuerlöscherprüfung läuft im selben Wartungsvertrag wie Brandmeldeanlage, Feststellanlagen und Türen. Ein Besuch, ein Bericht.

Vorteil 03 / 03

Kein abgelaufenes Gerät im Bestand

Wir führen die Fristen für jedes einzelne Gerät und melden uns, bevor eine Prüfung reißt.

Rückfragen.

Feuerlöscher

Sprechen wir über Ihr Objekt.

Schildern Sie uns kurz die Situation — wir sagen Ihnen, was tatsächlich erforderlich ist und was es kostet.

(030) 240 32 950