Regelwerke

Zertifizierungen, Normen & Nachweise

Welches Regelwerk gilt für welche Anlage, wer darf sie errichten und welcher Nachweis muss am Ende in der Akte liegen — der vollständige Normen- und Fristenkatalog dieser Website auf einer Seite.

Im Überblick.

Vorbeugender Brandschutz wird nicht durch ein Gesetz geregelt, sondern durch ein Geflecht: Produktnormen für die Bauteile, Anwendungsnormen für Planung und Betrieb, Arbeitsstättenregeln für die Nutzung, Landesbauordnungen und Prüfverordnungen für die Pflicht, Versicherungsrichtlinien für den Schutz. Genau daraus entstehen Lücken — nicht aus Nachlässigkeit, sondern weil kaum jemand alle Quellen zugleich im Blick hat.

Diese Seite führt zusammen, was auf den Leistungsseiten verteilt steht: jedes Regelwerk, nach dem wir arbeiten, mit der Angabe, welche Gewerke es betrifft — und darunter sämtliche Prüfintervalle dieser Website in einer einzigen Liste. Sie ist als Arbeitsmittel gedacht: für die Begehung, für die Ausschreibung, für das Gespräch mit dem Versicherer.

Eine Anmerkung zur Begrifflichkeit, weil sie hier häufig durcheinandergeht: Die gelisteten Normen sind die Regelwerke, nach denen geplant, errichtet, abgenommen und gewartet wird. Sie sind keine Auszeichnungen, die ein Unternehmen führt. Wo ein Gewerk eine Fachfirmenqualifikation verlangt — etwa DIN 14675 für Brandmeldeanlagen —, weisen wir die für Ihr Projekt erforderlichen Qualifikationen vor der Beauftragung nach.

  • Vollständiger Katalog der angewandten Normen und Regelwerke
  • Sämtliche Prüf- und Wartungsintervalle in einer Übersicht
  • Zuordnung jedes Regelwerks zu den betroffenen Gewerken
  • Grundlage für Ausschreibung, Begehung und Versicherungsgespräch
  • Nachweis der erforderlichen Qualifikationen vor der Beauftragung

Kenndaten

Leitnorm
Regelwerke
Regelwerke im Katalog
44
Regelwerke
44
Prüfpunkte
27

Normen & Regelwerke.

Die Grundlagen, nach denen geplant, installiert, abgenommen und gewartet wird.

DIN 14675
Regelwerk 01 / 44

Brandmeldeanlagen — Aufbau und Betrieb

Regelt Planung, Projektierung, Montage, Inbetriebsetzung, Abnahme und Instandhaltung. Verlangt eine Fachfirma mit entsprechend qualifiziertem Personal. Gilt für: Brandmeldeanlagen, Sprachalarmierung.

DIN VDE 0833-1
Regelwerk 02 / 44

Gefahrenmeldeanlagen — Allgemeine Festlegungen

Grundlagen für Betrieb und Instandhaltung aller Gefahrenmeldeanlagen. Gilt für: Brandmeldeanlagen.

DIN VDE 0833-2
Regelwerk 03 / 44

Festlegungen für Brandmeldeanlagen

Melderauswahl, Überwachungsumfang und Ansteuerung weiterer Einrichtungen. Gilt für: Brandmeldeanlagen.

DIN EN 54
Regelwerk 04 / 44

Brandmeldeanlagen — Bauteilnormen

Anforderungen an Zentralen, Melder, Signalgeber und Energieversorgung. Gilt für: Brandmeldeanlagen.

DIN 14676
Regelwerk 05 / 44

Rauchwarnmelder für Wohnhäuser

Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung von Rauchwarnmeldern im Wohnbereich. Gilt für: Brandmeldeanlagen.

DIN EN 14604
Regelwerk 06 / 44

Rauchwarnmelder — Produktnorm

Produktanforderungen an das Gerät selbst. Gilt für: Brandmeldeanlagen.

Landesbauordnung
Regelwerk 07 / 44

Rauchmelderpflicht der Länder

Die Rauchwarnmelderpflicht ist Ländersache. In Berlin gilt sie für Wohnungen; Eigentümer sind für den Einbau verantwortlich. Gilt für: Brandmeldeanlagen.

DIN VDE 0833-4
Regelwerk 08 / 44

Anlagen zur Sprachalarmierung im Brandfall

Regelt Planung, Errichtung, Betrieb und Instandhaltung von Sprachalarmanlagen sowie ihr Zusammenspiel mit der Brandmeldeanlage. Gilt für: Sprachalarmierung.

DIN EN 54-16
Regelwerk 09 / 44

Sprachalarmzentralen

Produktanforderungen an die Zentrale, die Alarmdurchsagen speichert, überwacht und ausgibt. Gilt für: Sprachalarmierung.

DIN EN 54-24
Regelwerk 10 / 44

Lautsprecher für Sprachalarmanlagen

Produktnorm für die Lautsprecher selbst, einschließlich ihres Verhaltens im Brandfall. Gilt für: Sprachalarmierung.

DIN EN 54-4
Regelwerk 11 / 44

Energieversorgungseinrichtungen

Anforderungen an Netzteil und Batteriepufferung — eine Sprachalarmanlage muss auch bei Netzausfall durchsagefähig bleiben. Gilt für: Sprachalarmierung.

DIN EN 50849
Regelwerk 12 / 44

Elektroakustische Notfallwarnsysteme

Gilt für Notfallwarnsysteme über den reinen Brandfall hinaus; löste DIN EN 60849 ab. Gilt für: Sprachalarmierung.

MLAR
Regelwerk 13 / 44

Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie

Verlangt für Leitungen sicherheitsrelevanter Anlagen einen definierten Funktionserhalt, damit die Durchsage im Brandfall nicht mit dem Kabel ausfällt. Gilt für: Sprachalarmierung.

Sonderbauvorschriften
Regelwerk 14 / 44

Landesrechtliche Anforderungen

Ob eine Sprachalarmanlage gefordert ist, ergibt sich aus dem Brandschutzkonzept und den Sonderbauvorschriften des Landes — etwa für Versammlungs-, Verkaufs- und Beherbergungsstätten. Gilt für: Sprachalarmierung.

DIN 18232
Regelwerk 15 / 44

Rauch- und Wärmefreihaltung

Bemessung und Ausführung von Rauchabzugsanlagen; Grundlage für die erforderliche Abzugsfläche. Gilt für: RWA-Anlagen.

DIN EN 12101-2
Regelwerk 16 / 44

Natürliche Rauch- und Wärmeabzugsgeräte (NRWG)

Produktanforderungen an natürlich wirkende Geräte. Gilt für: RWA-Anlagen.

DIN EN 12101-3
Regelwerk 17 / 44

Maschinelle Rauch- und Wärmeabzugsgeräte

Anforderungen an Ventilatoren für maschinelle Entrauchung. Gilt für: RWA-Anlagen.

VdS 2098
Regelwerk 18 / 44

Richtlinien für Rauch- und Wärmeabzugsanlagen

Ergänzende Anforderungen aus Sicht der Sachversicherer. Gilt für: RWA-Anlagen.

DIN 14677
Regelwerk 19 / 44

Instandhaltung von Feststellanlagen

Fordert die wiederkehrende Instandhaltung durch eine befähigte Person und deren Dokumentation. Gilt für: Feststellanlagen.

DIBt-Zulassung
Regelwerk 20 / 44

Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung

Feststellanlagen sind zulassungspflichtig. Nur zugelassene Bauteilkombinationen dürfen eingebaut werden. Gilt für: Feststellanlagen.

DIN EN 14637
Regelwerk 21 / 44

Elektrisch gesteuerte Feststellsysteme

Produktanforderungen an Feststellsysteme für Feuer- und Rauchschutztüren. Gilt für: Feststellanlagen.

DIN 4102-5
Regelwerk 22 / 44

Feuerschutzabschlüsse — Begriffe und Anforderungen

Grundlage der Klassifizierung T30, T60 und T90. Gilt für: Brandschutztüren.

DIN 4102-18
Regelwerk 23 / 44

Feuerschutzabschlüsse — Nachweise

Anforderungen an den Verwendbarkeitsnachweis. Gilt für: Brandschutztüren.

DIN EN 1634-1
Regelwerk 24 / 44

Feuerwiderstandsprüfungen für Türen

Europäisches Prüfverfahren zur Bestimmung der Feuerwiderstandsdauer. Gilt für: Brandschutztüren.

DIN EN 16034
Regelwerk 25 / 44

Feuer- und Rauchschutzabschlüsse — Produktnorm

Leistungseigenschaften für die CE-Kennzeichnung. Gilt für: Brandschutztüren.

DIN 18095
Regelwerk 26 / 44

Rauchschutztüren

Anforderungen an rauchdichte Abschlüsse. Gilt für: Brandschutztüren.

DIN EN 1838
Regelwerk 27 / 44

Angewandte Lichttechnik — Notbeleuchtung

Beleuchtungsstärken, Gleichmäßigkeit und Nennbetriebsdauer für Rettungswege und Antipanikbeleuchtung. Gilt für: Sicherheitsbeleuchtung.

DIN VDE 0108-100
Regelwerk 28 / 44

Sicherheitsbeleuchtungsanlagen

Errichtung und Betrieb in baulichen Anlagen für Menschenansammlungen. Gilt für: Sicherheitsbeleuchtung.

DIN EN 50172
Regelwerk 29 / 44

Sicherheitsbeleuchtungsanlagen — Betrieb

Regelt Prüfung, Prüfintervalle und Prüfbuchführung. Gilt für: Sicherheitsbeleuchtung.

ASR A3.4/3
Regelwerk 30 / 44

Sicherheitsbeleuchtung und Sicherheitsleitsysteme

Arbeitsstättenregel — verbindlich für Arbeitsstätten. Gilt für: Sicherheitsbeleuchtung.

DIN 4844
Regelwerk 31 / 44

Sicherheitskennzeichnung

Gestaltung und Anwendung von Rettungszeichen. Gilt für: Sicherheitsbeleuchtung.

DIN VDE 0833-3
Regelwerk 32 / 44

Festlegungen für Einbruch- und Überfallmeldeanlagen

Betrieb und Instandhaltung von Einbruchmeldeanlagen. Gilt für: Einbruchschutz.

DIN EN 50131
Regelwerk 33 / 44

Alarmanlagen — Einbruch- und Überfallmeldeanlagen

Definiert die Grade 1 bis 4 und die zugehörigen Anforderungen. Gilt für: Einbruchschutz.

VdS 2311
Regelwerk 34 / 44

Planung und Einbau von Einbruchmeldeanlagen

Richtlinie der Sachversicherer; oft Voraussetzung für Versicherungsschutz. Gilt für: Einbruchschutz.

DIN EN 62676
Regelwerk 35 / 44

Videoüberwachungsanlagen

Anforderungen an Systemleistung und Bildqualität. Gilt für: Einbruchschutz.

DSGVO
Regelwerk 36 / 44

Datenschutz-Grundverordnung

Videoüberwachung verarbeitet personenbezogene Daten: Rechtsgrundlage, Speicherfrist und Hinweispflicht sind zwingend zu klären. Gilt für: Einbruchschutz.

DIN 14406-4
Regelwerk 37 / 44

Tragbare Feuerlöscher — Instandhaltung

Fordert die wiederkehrende Instandhaltung durch Sachkundige und legt fest, was dabei geprüft und dokumentiert wird. Übliches Intervall: zwei Jahre. Gilt für: Feuerlöscher.

DIN EN 3
Regelwerk 38 / 44

Tragbare Feuerlöscher — Produktnorm

Bauart, Löschvermögen, Kennzeichnung und Brandklassen des Geräts selbst. Gilt für: Feuerlöscher.

ASR A2.2
Regelwerk 39 / 44

Maßnahmen gegen Brände

Bestimmt über Löschmitteleinheiten, wie viele Feuerlöscher eine Arbeitsstätte braucht, und regelt Zugänglichkeit sowie Brandschutzhelfer. Gilt für: Feuerlöscher.

ASR A1.3
Regelwerk 40 / 44

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung

Legt fest, wie Feuerlöscherstandorte zu kennzeichnen sind, damit sie im Ernstfall gefunden werden. Gilt für: Feuerlöscher.

DIN EN ISO 7010
Regelwerk 41 / 44

Graphische Symbole — Sicherheitszeichen

Quelle des Brandschutzzeichens F001 für Feuerlöscher. Gilt für: Feuerlöscher.

BetrSichV
Regelwerk 42 / 44

Betriebssicherheitsverordnung

CO₂-Löscher sind Druckgeräte und unterliegen zusätzlich einer wiederkehrenden Prüfung des Druckbehälters. Gilt für: Feuerlöscher.

DIN 14096
Regelwerk 43 / 44

Brandschutzordnung

Teile A, B und C — Aushang, Unterweisung der Nutzer und Aufgaben für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben. Gilt für: Feuerlöscher.

DGUV Information 205-023
Regelwerk 44 / 44

Brandschutzhelfer

Beschreibt Ausbildung, Zahl und Aufgaben der Brandschutzhelfer, die ein Betrieb benennen soll. Gilt für: Feuerlöscher.

Von der Bestandsaufnahme bis zur Wartung.

  1. 01

    Bestandsaufnahme

    Alle vorhandenen Anlagen, Prüfberichte und Wartungsverträge erfassen — auch die, für die sich bisher niemand zuständig gefühlt hat.

  2. 02

    Abgleich mit dem Regelwerk

    Je Anlage feststellen, welche Normen und Fristen gelten und wo der Bestand davon abweicht.

  3. 03

    Mängel- und Fristenliste

    Abweichungen nach Dringlichkeit ordnen: was sofort zu beheben ist, was bis zum nächsten Termin, was nur zu dokumentieren ist.

  4. 04

    Nachrüstung & Abnahme

    Fehlendes ergänzen, Anlagen abnehmen lassen und die Nachweise an einer Stelle zusammenführen.

  5. 05

    Fristenverwaltung

    Alle Intervalle in einem Plan führen und rechtzeitig vor Ablauf melden.

Prüfen, warten, dokumentieren.

Was in welchem Abstand geprüft werden muss — und worauf sich die Frist jeweils stützt.

vierteljährlich
Prüfung 01 / 27

Brandmeldeanlagen: Inspektion der Anlage

  • DIN VDE 0833-1
jährlich
Prüfung 02 / 27

Brandmeldeanlagen: Wartung der Anlage

  • DIN VDE 0833-1
jährlich
Prüfung 03 / 27

Brandmeldeanlagen: Funktionsprüfung Rauchwarnmelder

  • DIN 14676
nach 10 Jahren
Prüfung 04 / 27

Brandmeldeanlagen: Austausch Rauchwarnmelder

  • DIN 14676
vierteljährlich
Prüfung 05 / 27

Sprachalarmierung: Inspektion der Anlage

  • DIN VDE 0833-1
jährlich
Prüfung 06 / 27

Sprachalarmierung: Wartung der Anlage

  • DIN VDE 0833-1
jährlich
Prüfung 07 / 27

Sprachalarmierung: Prüfung der Notstromversorgung

  • DIN EN 54-4
bei Abnahme und nach Änderungen
Prüfung 08 / 27

Sprachalarmierung: Nachweis der Sprachverständlichkeit

  • DIN VDE 0833-4
jährlich
Prüfung 09 / 27

RWA-Anlagen: Funktionsprüfung der Gesamtanlage

  • DIN 18232 / Herstellerangabe
halbjährlich
Prüfung 10 / 27

RWA-Anlagen: Sichtprüfung Öffnungen und Antriebe

  • Betreiberpflicht
nach Landesrecht
Prüfung 11 / 27

RWA-Anlagen: Prüfung durch Sachverständige

  • Prüfverordnung des Landes
jährlich
Prüfung 12 / 27

Feststellanlagen: Instandhaltung durch befähigte Person

  • DIN 14677
monatlich
Prüfung 13 / 27

Feststellanlagen: Sichtkontrolle auf Funktion und Verkeilung

  • Betreiberpflicht
jährlich
Prüfung 14 / 27

Brandschutztüren: Funktions- und Schließprüfung

  • Herstellerangabe / Betreiberpflicht
monatlich
Prüfung 15 / 27

Brandschutztüren: Sichtkontrolle auf freie Schließbarkeit

  • Betreiberpflicht
jährlich
Prüfung 16 / 27

Brandschutztüren: Prüfung selbstschließender Abschlüsse

  • Bauordnungsrecht
monatlich
Prüfung 17 / 27

Sicherheitsbeleuchtung: Kurzzeit-Funktionsprüfung

  • DIN EN 50172
jährlich
Prüfung 18 / 27

Sicherheitsbeleuchtung: Prüfung der Nennbetriebsdauer

  • DIN EN 50172
monatlich
Prüfung 19 / 27

Sicherheitsbeleuchtung: Sichtprüfung der Rettungszeichen

  • Betreiberpflicht
vierteljährlich
Prüfung 20 / 27

Einbruchschutz: Inspektion der Anlage

  • DIN VDE 0833-1
jährlich
Prüfung 21 / 27

Einbruchschutz: Wartung der Anlage

  • DIN VDE 0833-1
jährlich
Prüfung 22 / 27

Einbruchschutz: Überprüfung von Speicherfristen und Blickfeldern

  • DSGVO-Rechenschaftspflicht
regelmäßig
Prüfung 23 / 27

Feuerlöscher: Sichtkontrolle auf Zugänglichkeit und Unversehrtheit

  • Betreiberpflicht, ASR A2.2
alle 2 Jahre
Prüfung 24 / 27

Feuerlöscher: Instandhaltung durch Sachkundige

  • DIN 14406-4
alle 10 Jahre
Prüfung 25 / 27

Feuerlöscher: Druckbehälterprüfung von CO₂-Löschern

  • BetrSichV
jährlich
Prüfung 26 / 27

Feuerlöscher: Unterweisung der Beschäftigten

  • DGUV Vorschrift 1
bei Nutzungsänderung
Prüfung 27 / 27

Feuerlöscher: Neuermittlung der Löschmitteleinheiten

  • ASR A2.2

Ihr Mehrwert.

Vorteil 01 / 03

Eine Quelle statt acht

Normen und Fristen aller Gewerke an einer Stelle — statt verteilt über Produktdatenblätter, Wartungsverträge und Aktenordner.

Vorteil 02 / 03

Lücken werden sichtbar

Der Abgleich zwischen Bestand und Regelwerk zeigt, welche Anlage seit wann ohne gültigen Nachweis läuft.

Vorteil 03 / 03

Belegbar gegenüber Dritten

Behörde, Versicherer und Berufsgenossenschaft fragen nicht nach der Anlage, sondern nach dem Nachweis. Genau der entsteht hier.

Rückfragen.

Zertifizierungen

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Schildern Sie uns kurz die Situation — wir sagen Ihnen, was tatsächlich erforderlich ist und was es kostet.

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