Die Rauchwarnmelderpflicht ist in Deutschland Ländersache und ergibt sich aus den jeweiligen Landesbauordnungen. In Berlin sind Wohnungen mit Rauchwarnmeldern auszustatten — die Pflicht zum Einbau trifft den Eigentümer.
Einbau und Betriebsbereitschaft sind zwei verschiedene Dinge
Der Einbau ist Sache des Eigentümers. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft kann je nach Landesrecht beim Mieter liegen, sofern der Eigentümer diese Aufgabe nicht selbst übernommen hat. In der Praxis übernehmen viele Verwaltungen die Wartung bewusst selbst — weil nur so ein Nachweis entsteht, der im Schadensfall trägt.
Was DIN 14676 verlangt
- Rauchwarnmelder in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, über die Rettungswege führen
- Jährliche Funktionsprüfung
- Austausch spätestens zehn Jahre nach Inbetriebnahme
- Dokumentation jeder Prüfung
Der Nachweis ist das Produkt
Im Schadensfall wird nicht gefragt, ob Melder vorhanden waren, sondern ob sie nachweislich funktionsfähig gehalten wurden. Ein lückenhaftes Prüfprotokoll ist deshalb ein reales Haftungsrisiko — unabhängig davon, wie gut die Technik ist.
